Was bedeutet VDE-AR-N 4105 bei einem Wechselrichter?

Ein Wechselrichter muss die VDE-AR-N 4105:2018-11 erfüllen. Doch nicht jeder Wechselrichter entspricht dieser Norm, was dazu führt, dass eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage nicht in Betrieb genommen werden darf. Denn man muss bei der Anmeldung der PV-Anlage nachweisen, dass die VDE-AR-N 4105 erfüllt wird. Aber was genau ist die VDE-AR-N 4105?

Ein PV-Wechselrichter gehört zu den wichtigsten Komponenten einer Photovoltaikanlage. Denn Solarmodule produzieren zwar Solarstrom, können diesen aber nicht nutzbar machen. Es handelt sich nämlich nur um Gleichstrom, den Solarzellen erzeugen. Wir aber nutzen Wechselstrom. Deshalb kommt der Wechselrichter ins Spiel, der den von den Solarmodulen produzierten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt.

Aber der Wechselrichter hat noch eine andere wichtige Aufgabe, und zwar das MPP-Tracking. MPP, das für Maximum Power Point steht, bezeichnet den Punkt, an dem eine Solaranlage ihre höchste Leistung erbringt. Diese hängt von Sonneneinstrahlung und Temperatur ab. Ein Solar-Wechselrichter hat einen eingebauten MPP-Tracker, mit dem er durch Anpassung der Spannung dafür sorgt, dass die Photovoltaikanlage immer ihre maximale Leistung erbringt. Der Wechselrichter hat also die Funktion der Regulierung der Solaranlage.

Zu den wichtigen Funktionen eines Wechselrichters gehört auch die Überwachung des Netzes und die Trennung der PV-Anlage vom Stromnetz, falls die Spannung zu stark von den vorgegebenen Werten abweicht oder ein Defekt im Stromnetz vorliegt. Das geschieht über den im Wechselrichter integrierten NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz). Er misst die Netzspannung und schaltet die Photovoltaikanlage notfalls ab.

Da der Solar-Wechselrichter unter anderem für die Sicherheit der PV-Anlage sorgt, ist nachvollziehbar, dass ein Wechselrichter einer bestimmten Norm entsprechen muss. Das bedeutet, dass er bestimmte technische Anforderungen erfüllen muss, die in der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 zusammengefasst sind. Sie gilt für Erzeugungsanlagen, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind. Somit gilt sie für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen, die man auch als On-Grid-Anlagen bezeichnet. Bei der VDE-AR-N 4105:2018-11 geht es um Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden. Da netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit dem Niederspannungsnetz verbunden werden und anmeldepflichtig sind, unterliegen sie folglich der VDE-AR-N 4105. Zu den wichtigsten Anforderungen der VDE-AR-N 4105 gehört der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Somit muss der Wechselrichter einer netzgekoppelten PV-Anlage die Anforderungen der VDE-AR-N 4105: 2018-11 unbedingt erfüllen, ob es sich nun um einen Mikrowechselrichter, einen Stringwechselrichter, einen Hybridwechselrichter oder einen Zentralwechselrichter handelt.

Bei der Anschaffung eines Wechselrichters sollte also genau darauf geachtet werden, dass er die VDE-AR-N 4105:2018-11 erfüllt. Andernfalls darf man eine Photovoltaikanlage nicht in Betrieb nehmen, sofern es sich nicht um eine autarke PV-Inselanlage handelt. Das bedeutet natürlich nicht, dass bei einer PV-Inselanlage Sicherheit keine Rolle spielt. Vielmehr geht es darum, dass sie nicht unter die VDE-AR-N 4105:2018-11 fällt.